Inhaltsbereich
Private Kanalisation > 3 Hektar
Rechtliche Grundlage
§§ 60 und 61 Landeswassergesetz
Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen
Leistungsinhalt
Betriebe sind verpflichtet, der zuständigen Behörde die Selbstüberwachung des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die private Abwasserbeseitigung auf dem Betriebsgelände von befestigten Flächen, die größer als drei Hektar sind, anzuzeigen.
Sie haben ihr Kanalisationsnetz auf Zustand und Funktionsfähigkeit bis Ende 2005 selbst zu überwachen. Nach der Ersterfassung ist eine Anweisung für die Selbstüberwachung aufzustellen. Die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung ergeben sich aus der Anlage der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Für die festgestellten Schäden an Bauwerken muss ein Sanierungsplan festgelegt werden.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind entweder digital oder postalisch (2-fache Ausfertigung) einzureichen:
- Anzeige (formlos)
- Übersichtsplan Maßstab 1: 25000 mit Einzeichnung des Standortes
- Koordinaten (ETRS)
- Kanalbestandsplan Maßstab 1:500
- mit Einzeichung des Firmengeländes
- mit Kennzeichnung der einzelnen Haltungen und Bauwerke
- Größe und Materialbeschreibung der Kanäle
- mit Kennzeichnung der unterschiedlichen Kanalart
- mit Beschreibung der Abwasserbeschaffenheit
- Überschlägige Berechnung der Entwässerung
- Klassifizierung der einzelnen Kanäle nach DWA - M 149 Teil 3
- Sanierungsplan für festgestellte Mängel
- Anweisung über die Selbstüberwachung
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei 1 bis 3 Monaten.
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist formlos schriftlich (digital oder Papierform) beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld